Nahrungsergänzungsmittel

Seit bald 150 Jahren kontrolliert die amtliche Lebensmittelüberwachung, ob Unternehmen ihre lebensmittelrechtlichen Pflichten erfüllen, vor allem zur Lebensmittelsicherheit. Wer jetzt das Bild von Menschen in weißen Kitteln mit Notizblöcken vor Augen hat, sieht nur die halbe Wahrheit.
Der Markt für Nahrungsergänzungsmittel ist riesig. Dabei sind sich Fachleute einig, dass nur wenige Menschen eine Nahrungsergänzung brauchen. Was liegt aus Marketingsicht näher, als Bedürfnisse zu schaffen, wo keine sind – und zwar mit Werbung.
Jedes Lebensmittel hat sein typisches Erscheinungsbild; auch Nahrungsergänzungsmittel. Sie müssen eine dosierte Form aufweisen, sodass ihre Einnahme in kleinen Mengen möglich ist. Die Nahrungsergänzungsmittelverordnung nennt dazu Beispiele: Tabletten, Kapseln, Pastillen, Pulverbeutel und Flüssigampullen.
Wer Nahrungsergänzungsmittel online einkauft, muss genau hinschauen. Häufig ist der versprochene Nutzen nicht gegeben, warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). In manchen Pillen sind sogar verbotene Wirkstoffe enthalten, die unter Umständen die Gesundheit gefährden können.
Nahrungsergänzungsmittel können eine COVID-19-Erkrankung weder verhindern noch heilen. Dennoch versuchen einige Online-Anbieter in der aktuellen Situation, die Unsicherheit in der Bevölkerung auszunutzen und den Umsatz ihrer Produkte mit zweifelhaften oder gar illegalen Werbeversprechen zu steigern.
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